Psychomotorik
Kinder rennen, springen und hüpfen; sie brauchen ihre Hände zum Spielen und für tägliche Verrichtungen. Auch Malen, Zeichnen und Schreiben, Mimik und Gestik ist Bewegung. Kinder bewegen sich, um ihre Umwelt zu erkunden und zu gestalten.
Psychomotorik kann als Einheit zwischen motorischen und psychischen Prozessen betrachtet werden. Kindliche Entwicklung ist deshalb auch immer psychomotorische Entwicklung. An jeder Bewegung sind auch gefühlsmässige Prozesse beteiligt. Erleben, Denken, Fühlen und Handeln beeinflussen sich gegenseitig. Damit Entwicklungsschritte möglich sind, muss ein Kind verschiedenste Herausforderungen aus der Umwelt positiv bewältigen können.
Nicht alle Kinder bringen gleiche Voraussetzungen mit. Bei manchen Kindern bestehen Auffälligkeiten in der Bewegung und im Verhalten, die oft mit Problemen in anderen Bereichen ihrer Entwicklung verbunden sind. In unserer Arbeit begleiten wir es beim Suchen und Finden von neuen Lösungsmöglichkeiten im Umgang mit Schwierigkeiten oder Überforderungen.
In der Psychomotoriktherapie arbeiten wir im Bereich der Körperwahrnehmung und der Bewegung. Den Kindern wird Gelegenheit gegeben ihre Sinne bewusster einzusetzen und Bewegungen besser steuern zu lernen. Sie können dabei ihren eigenen Bewegungs- und Selbstausdruck finden. Das Kind erfährt eine vertiefte Beziehung zu seinem Körper und damit zu sich selbst. Es kann so ein stärkeres Selbstvertrauen aufbauen.
Angebot
In ihrer Arbeit setzen die Psychomotoriktherapeutinnen und -therapeuten vielfach variierte Spiel- und Übungsmöglichkeiten in der Grob-, der Fein- und der Grafomotorik sowie in der Wahrnehmung ein. Ihr Anliegen ist es, Kinder und Jugendliche über Bewegung und Spiel in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.
Die Einzel- oder Gruppentherapie (mit einem oder mehreren anderen Kindern) bietet den Kindern auch ein soziales Lernfeld. Die Psychomotoriktherapie wird extern in Winterthur durchgeführt.
Abklärung
Für die Anmeldung zur psychomotorischen Abklärung besteht ein Anmeldeformular. Dieses wird von der Lehrkraft mit den Eltern zusammen ausgefüllt und der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt. Bei der Abklärung erfassen die Psychomotoriktherapeutinnen und -therapeuten die Kinder im Hinblick auf ihr Verhalten, ihr Bewegungspotential und ihre Bewegungsqualität. Sie achten darauf, wann und wo Schwierigkeiten auftreten und wie das Kind diese zu bewältigen versucht.
Zur Abklärung gehören Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, Arzt/Ärztin und anderen beteiligten Fachpersonen.
Zuweisung zur Therapie
Die Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme der Regelschule erfolgt immer über ein Schulisches Standortgespräch (SSG). Gemeinsam vereinbaren die Eltern, die beteiligten Lehr- und Fachpersonen und wenn möglich das Kind Förderziele und geeignete Massnahmen. Das schulische Standortgespräch soll konsensorientiert geführt werden. Die Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme erfordert die Zustimmung der Schulleitung, bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege.
Die Therapieplanung stützt sich auf die im schulischen Standortgespräch vereinbarten Förderziele und die Ergebnisse der Fachabklärung. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, andern Therapeuten und Lehrpersonen ist ein wichtiger Teil der Therapie und wird in regelmässigen Gesprächen oder Besuchen angestrebt. Die Massnahme wird regelmässig, spätestens nach einem Jahr, im Rahmen eines Standortgesprächs überprüft und bei Bedarf angepasst.
Abklärende und durchführende Fachstelle: Psychomotoriktherapie Winterthur-Land