Informationen von A bis Z
B | Begabungs- und Begabtenförderung Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen werden ergänzende Angebote bereitgestellt, da dies zum Grundauftrag der Schule gehört. Die Begabungsförderung erfolgt normalerweise im Regelunterricht. Für Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabung, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des differenzierenden Unterrichts der Regelklasse übersteigt, werden im Rahmen der «Integrativen Förderung» (IF) weitere spezifische Angebote der Begabtenförderung geschaffen oder entsprechende Schullaufbahnentscheide getroffen.
Formen und UmfangGrundsätzlich lassen sich die Förderansätze und Massnahmen in beschleunigende (Akzeleration) und anreichernde (Enrichment) unterteilen. Sie können innerhalb der Klasse oder auf Schulebene stattfinden.
Klassenebene:
Schulebene:
VerfahrenDie Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme der Regelschule erfolgt immer über ein Schulisches Standortgespräch (SSG). Gemeinsam vereinbaren die Eltern, die beteiligten Lehr- und Fachpersonen und wenn möglich das Kind Förderziele und geeignete Massnahmen. Zudem wird zwingend eine SPD-Abklärung benötigt. Das schulische Standortgespräch soll konsensorientiert geführt werden. Bibliothek Schlatt Die Gemeinde- und Schulbibliothek Schlatt ist eine kleine Bibliothek. Wir bieten unseren Kunden von Klein bis Gross ein möglichst breites Medienangebot an. Wir sind bemüht, einen aktuellen und ansprechenden Medienbestand zu präsentieren. Daneben soll unsere Bibliothek ein Begegnungsort für alle interessierten Personen sein. Wünsche und Anregungen unserer Kundschaft nimmt das Bibliotheksteam gerne entgegen. Unser Medienangebot umfasst:
Öffnungszeiten
Während der Sommerferien ist die Bibliothek jeweils am Montag von 19 bis 20 Uhr geöffnet. Während der übrigen Schulferien bleibt die Bibliothek geschlossen. |
D | Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Die Schule Elsau-Schlatt ist sich bewusst, dass gute Deutschkenntnisse für die Schülerinnen und Schüler eine Voraussetzung für erfolgreiches Lernen sind und zur sozialen Integration beitragen. Für Schülerinnen und Schüler, welche Deutsch nicht als Erstsprache gelernt haben und für diejenigen, die ohne Deutschkenntnisse zuziehen, wird DaZ angeboten. Dieser Unterricht soll den Regelunterricht ergänzen und die Kinder mit Deutsch als Zweitsprache unterstützen. Sie sollen ihre Deutschkompetenzen (Standardsprache) so entwickeln, dass sie im Regelunterricht erfolgreich lernen können.
Formen und UmfangDie Schule Elsau-Schlatt unterscheidet drei Zielgruppen:
VerfahrenIm Kindergarten haben alle Kinder DaZ-Unterricht, bei denen Deutsch die Zweitsprache ist. Für die Zuweisung zum DaZ-Unterricht ist ab der 1. Klasse das Verfahren 'Schulische Standortgespräche' massgebend (nötigenfalls mit Beizug von geeigneten Kulturdolmetscher/innen). Der Entscheid stützt sich auf die Sprachstandserhebung, durch das von der Bildungsdirektion vorgegebene Instrumentarium «Sprachgewandt». Die Massnahme DaZ wird regelmässig, spätestens nach einem Jahr, im Rahmen eines Standortgesprächs überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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F | Fachstelle Medien & ICT Die zielgerichtete Nutzung von Medien und Informatikmitteln ist Bestandteil einer guten Schule. An der Schule Elsau-Schlatt werden die Schülerinnen und Schüler auf das Leben in der Mediengesellschaft vorbereitet. Dazu gehört ein kompetenter und verantwortungsvoller Umgang mit Medien und Informatiksystemen. Medienbildung ist Teil einer ganzheitlichen Bildung. Medien und ICT sind darum Teil der strategischen Zielsetzungen der Schule Elsau-Schlatt. Seit Herbst 2019 ist die Fachstelle Medien & ICT fester Bestandteil der Schule Elsau-Schlatt.
Die Fachstelle stützt sich auf zwei sich ergänzende Funktionen: den pädagogischen ICT-Support (PICTS) sowie die Leitung Fachstelle Medien & ICT, die zugleich den technischen ICT-Support (TICTS) wahrnimmt. Das Angebot der Fachstelle umfasst:
Der pädagogische ICT-Support (PICTS) ist die zentrale Ansprechperson für alle pädagogisch-didaktischen Fragen rund um den Einsatz von Medien und ICT im Unterricht. Er berät und begleitet Lehrpersonen, plant und führt schulinterne Weiterbildungen durch, fördert digitale Kompetenzen gemäss Lehrplan 21 und erarbeitet altersgerechte Nutzungsregelungen. Die Leitung Fachstelle Medien und ICT ist für die Planung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der technischen ICT-Infrastruktur verantwortlich. Dazu gehören der technische Support, die Einrichtung und Wartung der Geräte, die Beschaffung sowie die Informations- und IT-Sicherheit. Sie trägt zudem die technische Verantwortung für den Webauftritt der Schule (Betrieb, Sicherheit und Datenschutz) und unterstützt die Redaktorinnen und Redaktoren. Dieses breite Unterstützungsangebot geschieht in enger Zusammenarbeit den Schulleitungen.
Primarschule Elsau Stefanie Baumgartner Andrea Wettstein
Primarschule Schlatt Mathias Schultheiss
Sekundarschule Elsau-Schlatt Lynn Vincenzo
Leitung Fachstelle Medien & ICT Michael Schwendimann
-- Gesprächstermin nach Vereinbarung
Frühe Förderung Elsau Die Koordinationsstelle Frühe Förderung der Gemeinde Elsau unterstützt Familien mit Kindern im Vorschulalter (0–4 Jahre). Sie berät die Eltern und vermittelt geeignete Förderangebote für die Kinder. Die Koordinationsstelle verknüpft Fachstellen sowie Angebote für Kinder im Vorschulalter und entwickelt Weiterbildungsangebote im Bereich der Frühen Förderung.
Flyer Frühe Förderung Gemeinde Elsau (Vorschau) Elsauer Zytig 262, Januar 2025 (S. 8 – 9) (Vorschau) Flyer «Femmes-Tische» 2026 (Vorschau) Startklar Fit für Kindergarten und Schule (Vorschau)
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G | Gymivorbereitung Primarschule Die Schule Elsau-Schlatt bietet den Schülerinnen und Schülern der 6. Primarklassen für die Aufnahmeprüfung an das Langzeitgymnasium einen Vorbereitungskurs an. Dieses Angebot ist nicht als Ergänzung zum Schulunterricht gedacht, sondern hat spezifisch die Aufnahmeprüfung an das Langzeitgymnasium als Ziel. Es dürfen deshalb nur Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse teilnehmen, die sich für die Aufnahmeprüfung anmelden werden. Richtwert für die Anmeldung ist eine Note von mindestens 5.0 in Deutsch und Mathematik. Massgebend ist das letzte Zeugnis oder eine Empfehlung der Klassenlehrperson. Das selbstständige Lösen von Aufgaben zu Hause wird erwartet. Die Gymivorbereitung startet nach den Herbstferien und dauert bis zur Aufnahmeprüfung an das Langzeitgymnasium im März. Sie wird an der Primarschule Elsau angeboten. |
I | Integrative Förderung Integrative Schulen gehen vom Grundsatz aus, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam in heterogen zusammengesetzten Gruppen besser lernen können als getrennt. Dies erfordert ein neues Lernverständnis bei den beteiligten Personen. Sie orientieren sich nicht primär an Defiziten, sondern bauen auf den vorhandenen Kompetenzen und Stärken der Kinder und Jugendlichen auf. Integration beeinflusst die Lernentwicklung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen positiv. Vieles spricht dafür, dass sie vor allem im sozialen und emotionalen Bereich von der Integration profitieren. Erwiesen ist zudem, dass die schulleistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler durch die Integration nicht in ihrer Lernentwicklung «gebremst» werden. In einem Unterricht, der auf individuelle Lernvoraussetzungen eingeht, werden auch besonders begabte Kinder und Jugendliche ihrem Leistungsniveau entsprechend gefordert und gefördert.
Formen und Umfang der Integrativen Förderung (IF)
VerfahrenDie Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme der Regelschule erfolgt immer über ein Schulisches Standortgespräch (SSG). Gemeinsam vereinbaren die Eltern, die beteiligten Lehr- und Fachpersonen und wenn möglich das Kind Förderziele und geeignete Massnahmen. Bei Unklarheiten können weitere Fachpersonen oder der Schulpsychologische Dienst beigezogen werden. Das schulische Standortgespräch soll konsensorientiert geführt werden. |
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L | Logopädie Die Fähigkeit, Sprache zu verstehen und sich ausdrücken zu können, bildet die Grundlage für die Integration in die Schule und ist Voraussetzung für schulisches Lernen. Die Entwicklung der Sprache ist eng verknüpft mit der emotionalen, sozialen, kognitiven und motorischen Entwicklung des Kindes. Das Ziel der logopädischen Therapie ist eine verbesserte Kommunikationsfähigkeit des sprachauffälligen Kindes.
Was gibt es für Sprachauffälligkeiten?
AngebotAngebotsformen sind ambulante Einzel- und Gruppentherapien in der spezifischen Infrastruktur (Therapieraum, Therapiematerial) und integrative Begleitung von Kindern im Klassenverband. Alle Formen werden ergänzt durch therapiebegleitende Gespräche, Beratung und Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen.
Zum Berufsauftrag der Logopäden/innen gehören auch fachbezogene Interventionen auf Ebene Schule, Lehrperson oder Klasse. Durch Fachberatung, fachbezogene interdisziplinäre Zusammenarbeit und präventive Interventionen bringen sie ihr Wissen über Sprache, Sprachentwicklung und Kommunikation in den Unterricht ein. AbklärungDie Lehrpersonen, die Eltern oder die Logopädin/der Logopäde (bei Beobachtungsbesuchen in der Klasse oder bei der Reihenerfassung im Kindergarten) nehmen eine Sprachauffälligkeit wahr. Im Schulischen Standortgespräch wird diese Wahrnehmung, bzw. die darauf basierende Einschätzung mit den Eltern besprochen. Falls es einer ausführlichen Abklärung bedarf, stellen die Klassenlehrperson und die Eltern gemeinsam den Antrag auf Abklärung an die Schulleitung.
Bei einer Abklärung erfasst die Logopädin/der Logopäde das Kind im Hinblick auf seine Sprachauffälligkeiten. Sie/er achtet darauf, wann und wo Schwierigkeiten auftreten und wie das Kind diese zu bewältigen versucht. Zur Abklärung gehören Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, Arzt/Ärztin und anderen beteiligten Fachpersonen. Zuweisung zur TherapieDie Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme der Regelschule erfolgt immer über ein Schulisches Standortgespräch (SSG). Gemeinsam vereinbaren die Eltern, die beteiligten Lehr- und Fachpersonen und wenn möglich das Kind Förderziele und geeignete Massnahmen. Das schulische Standortgespräch soll konsensorientiert geführt werden. Die Zuweisung zu einer logopädischen Therapie erfordert die Zustimmung der Schulleitung, bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege.
Die Therapieplanung stützt sich auf die im schulischen Standortgespräch vereinbarten Förderziele und die Ergebnisse der Fachabklärung. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, anderen Therapeuten und Lehrpersonen ist ein wichtiger Teil der Therapie. Die Massnahme wird regelmässig, spätestens nach einem Jahr, im Rahmen eines Standortgesprächs überprüft und bei Bedarf angepasst. Abklärende und durchführende Logopädinnen:Primarschule ElsauFranziska Siegrist |
M | Musikalische Grundausbildung (MGA) Die Musikalische Grundausbildung (MGA) ist ein kommunales Zusatzangebot. Der Unterricht findet in Halbklassen statt und wird durch eine Fachlehrperson der Jugendmusikschule Winterthur und Umgebung erteilt.
Flyer Musikalische Grundausbildung (MGA)
Weitere Informationen: |
P | Psychomotorik Kinder rennen, springen und hüpfen; sie brauchen ihre Hände zum Spielen und für tägliche Verrichtungen. Auch Malen, Zeichnen und Schreiben, Mimik und Gestik ist Bewegung. Kinder bewegen sich, um ihre Umwelt zu erkunden und zu gestalten. Psychomotorik kann als Einheit zwischen motorischen und psychischen Prozessen betrachtet werden. Kindliche Entwicklung ist deshalb auch immer psychomotorische Entwicklung. An jeder Bewegung sind auch gefühlsmässige Prozesse beteiligt. Erleben, Denken, Fühlen und Handeln beeinflussen sich gegenseitig. Damit Entwicklungsschritte möglich sind, muss ein Kind verschiedenste Herausforderungen aus der Umwelt positiv bewältigen können.
AngebotIn ihrer Arbeit setzen die Psychomotoriktherapeutinnen und -therapeuten vielfach variierte Spiel- und Übungsmöglichkeiten in der Grob-, der Fein- und der Grafomotorik sowie in der Wahrnehmung ein. Ihr Anliegen ist es, Kinder und Jugendliche über Bewegung und Spiel in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.
AbklärungFür die Anmeldung zur psychomotorischen Abklärung besteht ein Anmeldeformular. Dieses wird von der Lehrkraft mit den Eltern zusammen ausgefüllt und der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt. Bei der Abklärung erfassen die Psychomotoriktherapeutinnen und -therapeuten die Kinder im Hinblick auf ihr Verhalten, ihr Bewegungspotential und ihre Bewegungsqualität. Sie achten darauf, wann und wo Schwierigkeiten auftreten und wie das Kind diese zu bewältigen versucht.
Zuweisung zur TherapieDie Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme der Regelschule erfolgt immer über ein Schulisches Standortgespräch (SSG). Gemeinsam vereinbaren die Eltern, die beteiligten Lehr- und Fachpersonen und wenn möglich das Kind Förderziele und geeignete Massnahmen. Das schulische Standortgespräch soll konsensorientiert geführt werden. Die Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme erfordert die Zustimmung der Schulleitung, bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege. Abklärende und durchführende Fachstelle: Psychomotoriktherapie Winterthur-Land |
S | Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst Winterthur-Land bietet Beratungen und Unterstützungen für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Personen im Umfeld der Schule (Lehrpersonen, Schulleitungen, sonderpädagogische Fachpersonen, Schulpflege) zu folgenden Fragestellungen an:
Die Beratungen finden in den Schulhäusern in den angebotenen Sprechstunden oder im Schulpsychologischen Dienst nach Vereinbarung statt. Sollte sich im Beratungsprozess zeigen, dass eine schulpsychologische Abklärung sinnvoll ist, ist die Zusammenarbeit mit der zuständigen Lehrperson und der Schulleitung erforderlich. Der Schulpsychologische Dienst steht regelmässig mit anderen Institutionen in Kontakt und pflegen einen regen fachlichen Austausch. Bei erweiterten ausserschulischen Massnahmen stellt er den Kontakt mit den entsprechenden Institutionen her. Mit Vorträgen, Publikationen und Organisation von Weiterbildungen leistet er Beiträge zu wichtigen Themen im familiären und schulischen Kontext. Beratung für Eltern Sie können sich für die Beratung an den Schulpsychologischen Dienst wenden, wenn Sie Fragen haben
Ihres Kindes. Wenn Sie mit dem Schulpsychologischen Dienst Kontakt aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die für Ihre Gemeinde zuständige SchulpsychologIn. Weitere Informationen zu den Angeboten des Schulpsychologischen Dienstes finden Sie auf: spdwl.ch Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit (SSA) unterstützt Schüler und Schülerinnen in ihrer persönlichen Entwicklung. Ziel ist es, ein positives Lernumfeld zu schaffen, in welchem die Kinder und Jugendlichen sozial integriert sind und ihre sozialen Kompetenzen und Ressourcen leben können. Die Schulsozialarbeit befasst sich mit sozialen und persönlichen Problemen von Kindern und Jugendlichen, die sich im schulischen Umfeld auswirken. Sie ist niederschwellige Anlaufstelle bei sozialen Fragen und Problemen in Schule und Familie. Die Schulsozialarbeit bietet Informationen über andere Hilfsangebote und vermittelt spezialisierte Fachstellen. Sie berät und unterstützt in erster Linie Schülerinnen und Schüler unserer Schule. Zum Zielpublikum gehören aber auch Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen und Schulleitung.
AngebotBeratung und Begleitung von Schülern und Schülerinnen, Eltern und Lehrpersonen
Prävention
Krisen- und Konfliktintervention
ArbeitsweiseDie Schulsozialarbeit wird aktiv, wenn sich Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen oder Eltern bei ihr melden oder nach Absprache mit der Schulleitung. Manchmal kann die Initiative zur Zusammenarbeit auch von der Schulsozialarbeit ausgehen.
Wie geht die Schulsozialarbeit vor?
Wie lange dauert eine Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit?
Was ist der Schulsozialarbeit wichtig?
KontaktSchulsozialarbeit Primarschule ElsauSimone Wirth Die Schulsozialarbeiterin kann direkt und ohne Zusatzformalitäten beansprucht werden. Ihr Büro befindet sich im Erdgeschoss des Solitärs.
Die Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht, Beratungen sind unentgeltlich.
Schulsozialarbeit Primarschule Schlatt / Sekundarschule Elsau-SchlattAndrea Raths Die Schulsozialarbeiterin kann direkt und ohne Zusatzformalitäten beansprucht werden. Ihr Büro befindet sich im Primarschulhaus in Schlatt.
Die Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht, Beratungen sind unentgeltlich. Sonderpädagogische Angebote in der Regelschule Im Rahmen der Integrativen Förderung (IF) werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Hochbegabung etc.) in ihrer Klasse einzeln oder in kleinen Gruppen durch schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützt. Die Kinder und Jugendlichen können auch in Therapien (Logopädie, Psychomotorik, Psychotherapie, Audiopädagogik) gefördert werden. Mit Aufnahmeunterricht wird unterstützt, wer den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) besucht. Die Gemeinden können im Rahmen der zugewiesenen Vollzeiteinheiten freiwillig besondere Klassen (Einschulungs-, Klein- und Aufnahmeklassen) führen. Zudem können sie auf eigene Kosten Begabungs- und Begabtenförderunganbieten. All diese Angebote sind für die Eltern unentgeltlich. LeitgedankenWir handeln in gegenseitiger Wertschätzung. Wir betrachten Heterogenität als Chance. Wir fördern und fordern jedes Kind entsprechend seinen Möglichkeiten. Das Ziel ist die aktive Teilhabe an der Gesellschaft. Sonderschulung Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung in der Regelschule mit deren sonderpädagogischen Massnahmen nicht angemessen gefördert werden können, haben Anrecht auf eine Sonderschulung. Diese kann integriert in eine Regelschule oder separativ in einer Sonderschulinstitution erfolgen.
AngeboteIntegrierte SonderschulungIntegriert in eine Regelklasse kann die Sonderschulung einerseits in der Verantwortung und mit dem Personal der Regelschule selbst durchgeführt werden (Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule ISR). Für jede ISR Schülerin und jeden ISR Schüler ist in der Regel eine Schulische Heilpädagogin verantwortlich. Bei Bedarf kann sie behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung einer Sonderschule beiziehen. Integriert in eine Regelklasse kann die Sonderschulung andererseits auch durch eine Sonderschule organisiert werden (Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule ISS). Diese stellt dann der Regelschule ihr Fachpersonal für die Unterstützung im Regelklassenunterricht zur Verfügung.
Separative SonderschulungIst eine Integration in eine Regelklasse nicht möglich, stehen Tagessonderschulen und für Kinder und Jugendliche, die eine ständige Betreuung benötigen, Schulheime zur Verfügung.
ZuweisungDie Zuweisung zur Sonderschulung erfordert nach einem schulischen Standortgespräch immer eine schulpsychologische Abklärung. Aufgrund eines standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) erhält die Schulpflege eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für ihren Beschluss. Sie entscheidet auch über die Form der Durchführung (integriert oder separativ). Bei einer integrierten Sonderschulung überträgt sie die Verantwortung einer ihrer Regelschulen (ISR) oder einer Sonderschule (ISS). Bei einer separativen Sonderschulung entscheidet sie über den Durchführungsort in einer geeigneten Tagessonderschule oder einem passenden Schulheim. Muss z.B. in einer schwierigen Situation schnell gehandelt werden, kann die Sonderschulung für maximal 6 Monate in Form eines Einzelunterrichts durchgeführt werden bis eine geeignete integrierte oder separative Sonderschulung eingerichtet ist. Die Massnahme wird regelmässig, spätestens nach einem Jahr, im Rahmen eines Standortgesprächs überprüft und bei Bedarf angepasst.
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