Schule Elsau-Schlatt

Integrative Förderung

Ziele

Integrative Schulen gehen vom Grundsatz aus, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam in heterogen zusammengesetzten Gruppen besser lernen können als getrennt. Dies erfordert ein neues Lernverständnis bei den beteiligten Personen. Sie orientieren sich nicht primär an Defiziten, sondern bauen auf den vorhandenen Kompetenzen und Stärken der Kinder und Jugendlichen auf.
Integrative Schulen anerkennen, dass Kinder und Jugendliche in einer Regelklasse sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Lern- und Leistungsfähigkeit, sozialer und sprachlicher Herkunft oder Verhalten unterscheiden. Ein binnendifferenzierender, individualisierender und integrativer Unterricht mit entsprechenden Rahmenbedingungen unterstützt die Entwicklung und das Lernen aller Schülerinnen und Schüler und nutzt die Chancen der Gemeinschaft.

Integration beeinflusst die Lernentwicklung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen positiv. Vieles spricht dafür, dass sie vor allem im sozialen und emotionalen Bereich von der Integration profitieren. Erwiesen ist zudem, dass die schulleistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler durch die Integration nicht in ihrer Lernentwicklung «gebremst» werden. In einem Unterricht, der auf individuelle Lernvoraussetzungen eingeht, werden auch besonders begabte Kinder und Jugendliche ihrem Leistungsniveau entsprechend gefordert und gefördert. 

Formen und Umfang der Integrativen Förderung (IF)

  • erfolgt durch eine schulische Heilpädagogin,
  • ist eine ergänzende Förderung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen mit dem Ziel, Entwicklungsrückstände zu vermindern und Stärken aufzubauen,
  • ermöglicht gezielte Frühförderung durch differenziertes Beobachten und durch das Erfassen des Entwicklungsstandes einzelner Kinder,
  • findet in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson statt und ist dadurch ein Teil des Klassenalltages - das heisst, alle können davon profitieren,
  • findet vorwiegend in Form von Teamteaching oder in Kleingruppen statt.

Verfahren

Die Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme der Regelschule erfolgt immer über ein Schulisches Standortgespräch (SSG). Gemeinsam vereinbaren die Eltern, die beteiligten Lehr- und Fachpersonen und wenn möglich das Kind Förderziele und geeignete Massnahmen. Bei Unklarheiten können weitere Fachpersonen oder der Schulpsychologische Dienst beigezogen werden. Das schulische Standortgespräch soll konsensorientiert geführt werden.
Die Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme erfordert die Zustimmung der Schulleitung, bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege. Die Massnahme wird regelmässig, spätestens nach einem Jahr, im Rahmen eines Standortgesprächs überprüft und bei Bedarf angepasst.