Schule Elsau-Schlatt

Logopädie

Die Fähigkeit, Sprache zu verstehen und sich ausdrücken zu können, bildet die Grundlage für die Integration in die Schule und ist Voraussetzung für schulisches Lernen. Die Entwicklung der Sprache ist eng verknüpft mit der emotionalen, sozialen, kognitiven und motorischen Entwicklung des Kindes.
Das Ziel der logopädischen Therapie ist eine verbesserte Kommunikationsfähigkeit des sprachauffälligen Kindes.
 

Was gibt es für Sprachauffälligkeiten?

  • Schwierigkeiten beim Sprechen von Lauten
  • Verwechseln, Auslassen von Lauten
  • Grammatikalische Auffälligkeiten
  • eingeschränkter Wortschatz oder erschwerter Wortabruf
  • Redeflussstörungen (z.B. Stottern)
  • Stimmstörungen
  • Auffälliges Kommunikationsverhalten
  • Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb (Lesen und Schreiben) 

Angebot

Angebotsformen sind ambulante Einzel- und Gruppentherapien in der spezifischen Infrastruktur (Therapieraum, Therapiematerial) und integrative Begleitung von Kindern im Klassenverband. Alle Formen werden ergänzt durch therapiebegleitende Gespräche, Beratung und Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen.
Zum Berufsauftrag der Logopäden/innen gehören auch fachbezogene Interventionen auf Ebene Schule, Lehrperson oder Klasse. Durch Fachberatung, fachbezogene interdisziplinäre Zusammenarbeit und präventive Interventionen bringen sie ihr Wissen über Sprache, Sprachentwicklung und Kommunikation in den Unterricht ein.
 

Abklärung

Die Lehrpersonen, die Eltern oder die Logopädin/der Logopäde (bei Beobachtungsbesuchen in der Klasse oder bei der Reihenerfassung im Kindergarten) nehmen eine Sprachauffälligkeit wahr. Im Schulischen Standortgespräch wird diese Wahrnehmung, bzw. die darauf basierende Einschätzung mit den Eltern besprochen. Falls es einer ausführlichen Abklärung bedarf, stellen die Klassenlehrperson und die Eltern gemeinsam den Antrag auf Abklärung an die Schulleitung.
Bei einer Abklärung erfasst die Logopädin/der Logopäde das Kind im Hinblick auf seine  Sprachauffälligkeiten. Sie/er achtet darauf, wann und wo Schwierigkeiten auftreten und wie das Kind diese zu bewältigen versucht.
Zur Abklärung gehören Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, Arzt/Ärztin und anderen beteiligten Fachpersonen.
 

Zuweisung zur Therapie

Die Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme der Regelschule erfolgt immer über ein Schulisches Standortgespräch (SSG). Gemeinsam vereinbaren die Eltern, die beteiligten Lehr- und Fachpersonen und wenn möglich das Kind Förderziele und geeignete Massnahmen. Das schulische Standortgespräch soll konsensorientiert geführt werden. Die Zuweisung zu einer logopädischen Therapie erfordert die Zustimmung der Schulleitung, bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege.
Die Therapieplanung stützt sich auf die im schulischen Standortgespräch vereinbarten Förderziele und die Ergebnisse der Fachabklärung. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, anderen Therapeuten und Lehrpersonen ist ein wichtiger Teil der Therapie. Die Massnahme wird regelmässig, spätestens nach einem Jahr, im Rahmen eines Standortgesprächs überprüft und bei Bedarf angepasst.
 
Abklärende und durchführende Logopädinnen:

Logopädie Primarschule Reutern
Logopädie Primarschule Süd