Logopädie
Die Fähigkeit, Sprache zu verstehen und sich ausdrücken zu können, bildet die Grundlage für die Integration in die Schule und ist Voraussetzung für schulisches Lernen. Die Entwicklung der Sprache ist eng verknüpft mit der emotionalen, sozialen, kognitiven und motorischen Entwicklung des Kindes. Was gibt es für Sprachauffälligkeiten?
AngebotAngebotsformen sind ambulante Einzel- und Gruppentherapien in der spezifischen Infrastruktur (Therapieraum, Therapiematerial) und integrative Begleitung von Kindern im Klassenverband. Alle Formen werden ergänzt durch therapiebegleitende Gespräche, Beratung und Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen. AbklärungDie Lehrpersonen, die Eltern oder die Logopädin/der Logopäde (bei Beobachtungsbesuchen in der Klasse oder bei der Reihenerfassung im Kindergarten) nehmen eine Sprachauffälligkeit wahr. Im Schulischen Standortgespräch wird diese Wahrnehmung, bzw. die darauf basierende Einschätzung mit den Eltern besprochen. Falls es einer ausführlichen Abklärung bedarf, stellen die Klassenlehrperson und die Eltern gemeinsam den Antrag auf Abklärung an die Schulleitung. Zuweisung zur TherapieDie Zuweisung zu einer sonderpädagogischen Massnahme der Regelschule erfolgt immer über ein Schulisches Standortgespräch (SSG). Gemeinsam vereinbaren die Eltern, die beteiligten Lehr- und Fachpersonen und wenn möglich das Kind Förderziele und geeignete Massnahmen. Das schulische Standortgespräch soll konsensorientiert geführt werden. Die Zuweisung zu einer logopädischen Therapie erfordert die Zustimmung der Schulleitung, bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege. Abklärende und durchführende Fachstelle: |
Logopädin Primarschule Reutern |
Logopädinnen Primarschule Süd |