Schule Elsau-Schlatt

Sonderschulung

Ziele

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung in der Regelschule mit deren sonderpädagogischen Massnahmen nicht angemessen gefördert werden können, haben Anrecht auf eine Sonderschulung. Diese kann integriert in eine Regelschule oder separativ in einer Sonderschulinstitution erfolgen.

Angebote

Integrierte Sonderschulung

Integriert in eine Regelklasse kann die Sonderschulung einerseits in der Verantwortung und mit dem Personal der Regelschule selbst durchgeführt werden (Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule ISR). Für jede ISR Schülerin und jeden ISR Schüler ist in der Regel eine Schulische Heilpädagogin verantwortlich. Bei Bedarf kann sie behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung einer Sonderschule beiziehen.

Integriert in eine Regelklasse kann die Sonderschulung andererseits auch durch eine Sonderschule organisiert werden (Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule ISS). Diese stellt dann der Regelschule ihr Fachpersonal für die Unterstützung im Regelklassenunterricht zur Verfügung.

Separative Sonderschulung

Ist eine Integration in eine Regelklasse nicht möglich, stehen Tagessonderschulen und für Kinder und Jugendliche, die eine ständige Betreuung benötigen, Schulheime zur Verfügung.

Zuweisung

Die Zuweisung zur Sonderschulung erfordert nach einem schulischen Standortgespräch immer eine schulpsychologische Abklärung. Aufgrund eines standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) erhält die Schulpflege eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für ihren Beschluss. Sie entscheidet auch über die Form der Durchführung (integriert oder separativ). Bei einer integrierten Sonderschulung überträgt sie die Verantwortung einer ihrer Regelschulen (ISR) oder einer Sonderschule (ISS). Bei einer separativen Sonderschulung entscheidet sie über den Durchführungsort in einer geeigneten Tagessonderschule oder einem passenden Schulheim. Muss z.B. in einer schwierigen Situation schnell gehandelt werden, kann die Sonderschulung für maximal 6 Monate in Form eines Einzelunterrichts durchgeführt werden bis eine geeignete integrierte oder separative Sonderschulung eingerichtet ist.

Die Massnahme wird regelmässig, spätestens nach einem Jahr, im Rahmen eines Standortgesprächs überprüft und bei Bedarf angepasst.